§§ 31 Abs 3 und 4, 34 oö BauO 1994; § 66 Abs 4 AVG
Ein aus drei trennbaren Teilen bestehendes Bauprojekt (hier: Aufstockung eines Bauernhauses, Aufstockung eines Wirtschaftstraktes, Stallzubau) kann vom Bauwerber auch noch im Berufungsverfahren eingeschränkt werden.