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Berufungsentscheidung; Änderung der Rechtslage

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/166bbl 2009, 228 Heft 6 v. 15.12.2009

§ 5 oö BauO 1994; § 30 Abs 5 oö ROG 1994; §§ 56, 62 Abs 1 AVG

Seite 228


Der Gemeinderat ist als Kollegialbehörde berechtigt, Änderungen der Rechtslage (hier: Rückwidmung der Baufläche in Grünland) nach Beschlussfassung und vor der (hier: über 30 Jahre lang nicht erfolgten) Zustellung des Baubescheides zum Anlass einer neuerlichen Beschlussfassung zu nehmen.

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