§ 25 Abs 3 lit a tir BauO 2001
Mit der Flächenwidmung "Sonderfläche Seebiotop mit Grünanlagen, Liegewiese und badebezogene Nebeneinrichtungen" ist kein Immissionsschutz verbunden; Nachbarn kommt daher kein Recht auf Einhaltung dieser Flächenwidmung zu.