§ 26 Abs 3 lit a tir BauO 2001
§ 42 Abs 3 und 4 tir ROG 2006
Um- bzw Zubauten bei betrieblich genutzten Gebäuden dürfen nicht zu Wohnzwecken verwendet werden.
§ 26 Abs 3 lit a tir BauO 2001
§ 42 Abs 3 und 4 tir ROG 2006
Um- bzw Zubauten bei betrieblich genutzten Gebäuden dürfen nicht zu Wohnzwecken verwendet werden.