§§ 25 Abs 5, 32 Abs 3 stmk ROG 1974
§ 101 stmk GdO
Ein Wohngebäude in einer Entfernung von ca 85 m zum Hauptwirtschaftgebäude befindet sich nicht mehr "im unmittelbaren Anschluss an die bestehenden Gebäude (Hoflage)".
§§ 25 Abs 5, 32 Abs 3 stmk ROG 1974
§ 101 stmk GdO
Ein Wohngebäude in einer Entfernung von ca 85 m zum Hauptwirtschaftgebäude befindet sich nicht mehr "im unmittelbaren Anschluss an die bestehenden Gebäude (Hoflage)".