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Grundabtretung für Verkehrsflächen; Rückübereignungsanspruch

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/109bbl 2009, 143 Heft 4 v. 15.8.2009

§ 6 stmk BauO 1968; § 14 stmk BauG 1995

Der Rückübereignungsanspruch ist kein höchstpersönlicher Rechtsanspruch und kann auf einen (Einzel-)Rechtsnachfolger übergehen.

VwGH 31.3.2009, 2006/06/0074

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