§ 25 Abs 3 sbg BGG; § 33 sbg ROG 1998
Durch das Herausrücken eines zuvor zurückgesetzten Dachgeschoßes an die Fassade kommt diese (nunmehr "verlängerte") Fassade im Hinblick auf die Dachkonstruktion einer Giebelwand (wie beim Satteldach) gleich.
§ 25 Abs 3 sbg BGG; § 33 sbg ROG 1998
Durch das Herausrücken eines zuvor zurückgesetzten Dachgeschoßes an die Fassade kommt diese (nunmehr "verlängerte") Fassade im Hinblick auf die Dachkonstruktion einer Giebelwand (wie beim Satteldach) gleich.