§ 4 Z 6 nö BauO 1996
Eine Treppenanlage über einem "Windfang" (hier: als ausschließlicher Zugang zum Erdgeschoss des bestehenden Bauwerks), die mit dem Hauptgebäude eine Einheit bildet, stellt kein (im Bauwich zulässiges) Nebengebäude dar.
VwGH 2.4.2009, 2008/05/0145