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Bahnlärm; Wohngebäude; Lärmschutz; Flächenwidmung "Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet"

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/107bbl 2009, 142 Heft 4 v. 15.8.2009

§ 31 Abs 2 Z 5 stmk BauG 1995

Die Bewohner von Wohnungen (hier: nach Sanierung und Umbau einer Meierei) sind vor dem Bahnlärm zu schützen.

Die Prüf- und Gewährleistungspflichten bestehen unabhängig von der im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Nutzungskategorie (hier als "Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet") und richten sich nach dem Maßstab des geplanten Benutzungszweckes.

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