§ 364c ABGB
Ergeben sich aus dem Grundbuchsgesuch Hinweise auf ein mögliches Ende der geforderten Angehörigeneigenschaft muss die Einverleibung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes unterbleiben.
OGH 13.1.2009, 5 Ob 253/08d
§ 364c ABGB
Ergeben sich aus dem Grundbuchsgesuch Hinweise auf ein mögliches Ende der geforderten Angehörigeneigenschaft muss die Einverleibung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes unterbleiben.
OGH 13.1.2009, 5 Ob 253/08d