§§ 364 Abs 2, 523, 838a ABGB
Nachbarrechtliche Unterlassungsklagen und Eigentumsfreiheitsklagen zwischen Miteigentümern sind vom Anwendungsbereich des § 838a ABGB ausgenommen und dem streitigen Verfahren zuzuordnen.
OGH 13.1.2009, 5 Ob 275/08i
§§ 364 Abs 2, 523, 838a ABGB
Nachbarrechtliche Unterlassungsklagen und Eigentumsfreiheitsklagen zwischen Miteigentümern sind vom Anwendungsbereich des § 838a ABGB ausgenommen und dem streitigen Verfahren zuzuordnen.
OGH 13.1.2009, 5 Ob 275/08i