§§ 297, 435 ABGB
Erwirbt der Eigentümer eines in massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats die Liegenschaft auf der dieses erricht ist, verliert das Bauwerk seine Superädifikatseigenschaft und wird unselbständiger Bestandteil des Grundstücks. Das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht spricht gegen eine mögliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum. Dafür spricht bei in Massivbauweise ausgeführten Gebäuden auch die Verkehrserwartung.