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Gekürzte Zahlung; Nichtzahlung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/141bbl 2008, 157 Heft 4 v. 15.8.2008

Pkt 2.13.2 Ö-Norm 2060 idF 1983

Die Bestimmung, wonach die Annahme der Schlusszahlung aufgrund einer Schluss- oder Teilschlussrechnung nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachte Leistung ausschließt, sofern nicht ein Vorbehalt in der Rechnung enthalten ist oder binnen 6 Wochen nach Erhalt der Zahlung schriftlich begründet erhoben wird, kann nicht auf den Fall angewendet werden, dass gar keine Zahlung erfolgt ist.

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