§ 134 Abs 4 letzter Satz wr BauO
Bei der zweiwöchigen (Einwendungs-) Frist für nachträgliche Einwendungen ist auf die subjektive Kenntnis des Nachbarn von den Bautätigkeiten ("nach Wegfall des Hindernisses") abzustellen.
VwGH 4.3.2008, 2007/05/0014
§ 134 Abs 4 letzter Satz wr BauO
Bei der zweiwöchigen (Einwendungs-) Frist für nachträgliche Einwendungen ist auf die subjektive Kenntnis des Nachbarn von den Bautätigkeiten ("nach Wegfall des Hindernisses") abzustellen.
VwGH 4.3.2008, 2007/05/0014