§ 60 Abs 1 lit c wr BauO
Bei der Verlegung von Waschbetonplatten auf einem Flachdach sowie der Errichtung einer Verbindungsstiege (hier: aus verzinktem Stahl von der Terrasse zur Dachterrasse) und eines Terrassengeländers aus verzinktem Stahl (hier: in der Höhe von 1,10 m) handelt es sich um baubewilligungspflichtige Maßnahmen.