§ 502 ZPO
§ 113 Abs 3 BVergG 1997 (nunmehr § 312 Abs 3 BVergG 2006)
Nur dem übergangenen Bestbieter eines korrekten Vergabeverfahrens ist das Erfüllungs-interesse zu ersetzen.
§ 502 ZPO
§ 113 Abs 3 BVergG 1997 (nunmehr § 312 Abs 3 BVergG 2006)
Nur dem übergangenen Bestbieter eines korrekten Vergabeverfahrens ist das Erfüllungs-interesse zu ersetzen.