§ 25 Abs 1 sbg ROG 1998
In die (hier: Zehnjahres-) Frist für die zulässige Geltendmachung eines raumordnungsrechtlichen Entschädigungsanspruches sind weder eine Bausperre noch die Zeit der Nichtfreigabe eines Aufschließungsgebietes einzurechnen.
§ 25 Abs 1 sbg ROG 1998
In die (hier: Zehnjahres-) Frist für die zulässige Geltendmachung eines raumordnungsrechtlichen Entschädigungsanspruches sind weder eine Bausperre noch die Zeit der Nichtfreigabe eines Aufschließungsgebietes einzurechnen.