§§ 32, 33 AVG
§§ 56, 64, 321 BVergG 2006
Bei der Frist für die Einbringung des Antrages auf Nichtigerklärung von Ausschreibungsbestimmungen handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Frist, für deren Berechnung §§ 32 und 33 AVG maßgeblich sind.
§§ 32, 33 AVG
§§ 56, 64, 321 BVergG 2006
Bei der Frist für die Einbringung des Antrages auf Nichtigerklärung von Ausschreibungsbestimmungen handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Frist, für deren Berechnung §§ 32 und 33 AVG maßgeblich sind.