§ 40 Abs 1 tir ROG 2006
Bei der baurechtlichen Beurteilung von Immis-sionen sind Auflagen der Betriebsanlagengenehmigung (hier: Beschränkung der Anlieferungszeiten) irrelevant, wenn die Baugenehmigung für unbeschränkte Verhältnisse gilt.
§ 40 Abs 1 tir ROG 2006
Bei der baurechtlichen Beurteilung von Immis-sionen sind Auflagen der Betriebsanlagengenehmigung (hier: Beschränkung der Anlieferungszeiten) irrelevant, wenn die Baugenehmigung für unbeschränkte Verhältnisse gilt.