§ 20 Z 3 lit a stmk BauG 1995
Bei einer auf der Ladefläche eines Lkws montierten Videowand, die eine seitliche Abstützung des Lkws sowie eine externe Stromversorgung erfordert, handelt es sich um eine "ortsfeste" Werbe- und Ankündigungseinrichtung.
VwGH 18.12.2007, 2007/06/0044