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Bebauungsdichte; örtliches Entwicklungskonzept; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/46bbl 2008, 71 Heft 2 v. 15.4.2008

§ 31 Abs 3 und 4 oö BauO 1994

§§ 18, 21 oö ROG

Die Bestimmungen über die Verbauungsdichte dienen in der oö BauO auch den Interessen der Nachbarschaft; Nachbarn steht daher auf deren Einhaltung ein subjektiv-öffentliches Recht zu.

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