§ 98 Z 3, 5 und 8 BVergG 2002
Der Antragsteller muss im Nachprüfungsver-fahren den von der Nachprüfungsbehörde zur Zurückweisung des Nachprüfungsantrages herangezogenen Ausschließungsgrund anzweifeln können.
VwGH 28.3.2007, 2005/04/0200
§ 98 Z 3, 5 und 8 BVergG 2002
Der Antragsteller muss im Nachprüfungsver-fahren den von der Nachprüfungsbehörde zur Zurückweisung des Nachprüfungsantrages herangezogenen Ausschließungsgrund anzweifeln können.
VwGH 28.3.2007, 2005/04/0200