§ 134a Abs 1 lit e und Abs 2 wr BauO; Art 18 B-VG
Mit der gesetzlichen Wendung „soweit auf sie das gewerberechtliche Betriebsanlagenrecht zur Anwendung kommt“ wird in verfassungsrechtlich zulässiger Weise an Bundesrecht angeknüpft.
§ 134a Abs 1 lit e und Abs 2 wr BauO; Art 18 B-VG
Mit der gesetzlichen Wendung „soweit auf sie das gewerberechtliche Betriebsanlagenrecht zur Anwendung kommt“ wird in verfassungsrechtlich zulässiger Weise an Bundesrecht angeknüpft.