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Errichtung einer neuen Erdgeschoßdecke; bewilligungspflichtige Um- bzw Zubauten; baupolizeilicher (Beseitigungs-)Auftrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2007/77bbl 2007, 106 Heft 3 v. 15.6.2007

§§ 4 Z 44, 56 und 61, 19 Z 1, 21 Abs 2 Z 1, 41 Abs 1 und 3 stmk BauG 1995

Die Errichtung einer neuen, höher gelegenen Erdgeschoßdecke (inkl komplett neuer Dachkonstruktion) ist baubewilligungspflichtig.

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