§§ 19 Z 2, 26 Abs 1 Z 1 und 3 stmk BauG 1995
Da mit dem Betrieb eines Gastgewerbes (hier: „Wettcafe“) typenmäßig andere Immissionen verbunden sind als mit jenem von Geschäftsräumlichkeiten (hier: einer Bank), ist eine solche Nutzungsänderung baubewilligungspflichtig.