vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausnutzbarkeit des Bauplatzes; geschlossene Bauweise

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/50bbl 2007, 61 Heft 2 v. 16.4.2007

§§ 5 Abs 4 lit d, 76 Abs 10 und 10a wr BauO

Im Bebauungsplan dürfen Beschränkungen über die Ausnutzbarkeit des Bauplatzes auch für Teilflächen festgelegt werden.

Vorbehaltlich besonderer Festlegungen im Bebauungsplan ist in der geschlossenen Bauweise die Verbauung der Liegenschaft von einer seitlichen Grundgrenze zur anderen grundsätzlich ohne Beschränkung auf einen bestimmten Prozentsatz der Bauplatzfläche zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte