§ 129 Abs 10 wr BauO
Die Bewilligungsfähigkeit eines Baus ist im baupolizeilichen Verfahren nicht zu prüfen.
VwGH 14.11.2006, 2005/05/0339
§ 129 Abs 10 wr BauO
Die Bewilligungsfähigkeit eines Baus ist im baupolizeilichen Verfahren nicht zu prüfen.
VwGH 14.11.2006, 2005/05/0339