§§ 5 Abs 4 lit d, 60 Abs 1 lit a, 82 Abs 1, 5 und 6 wr BauO
Die mit Flugdächern überdeckten Grundflächen sind bloß auf die gesetzlich begrenzte Ausnutzbarkeit des Bauplatzes anzurechnen, nicht je-
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§§ 5 Abs 4 lit d, 60 Abs 1 lit a, 82 Abs 1, 5 und 6 wr BauO
Die mit Flugdächern überdeckten Grundflächen sind bloß auf die gesetzlich begrenzte Ausnutzbarkeit des Bauplatzes anzurechnen, nicht je-
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