§§ 914, 1170, 1431 ABGB
Das vertragliche Leistungsverweigerungsrecht ist verbraucht, wenn der Besteller von seinem Recht nicht Gebrauch macht und den Werklohn vor Fälligkeit zur Gänze (also auch im Ausmaß des Haftrücklasses) bezahlt.
OGH 23.6.2005, 6 Ob 113/05v