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Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; GesmbH & Co KG; außenvertretungsbefugte Organe; Prokurist

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/79bbl 2005, 125 Heft 3 v. 1.6.2005

§ 129 Abs 2 wr BauO; § 49 ff HGB; § 9 VStG

Dem Prokurist kommt - trotz umfangreicher Vertretungsbefugnisse (nach dem HGB) - keine Organstellung (hier: in einer GesmbH & Co KG) zu und er ist daher nicht eine zur Außenvertretung berufene Person (iSd § 9 Abs 1 VStG).

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