§ 129 wr BauO
Ein Antrag auf Verlängerung der Erfüllungsfrist eines Bauauftrages ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher zurückzuweisen.
VwGH 25.2.2005, 2005/05/0076
§ 129 wr BauO
Ein Antrag auf Verlängerung der Erfüllungsfrist eines Bauauftrages ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher zurückzuweisen.
VwGH 25.2.2005, 2005/05/0076