§ 2 EKHG
Straßenbaumaschinen, deren bestimmungsgemäße Verwendung auch das Befahren von Straßen mit öffentlichem Verkehr auf längere Strecken vorsieht, fallen unter das EKHG.
OGH 6.12.2004, 2 Ob 219/04a
§ 2 EKHG
Straßenbaumaschinen, deren bestimmungsgemäße Verwendung auch das Befahren von Straßen mit öffentlichem Verkehr auf längere Strecken vorsieht, fallen unter das EKHG.
OGH 6.12.2004, 2 Ob 219/04a