§ 54 nö BauO 1996
Der notwendige Lichteinfall auf Nachbargebäude im ungeregelten Baulandbereich (§ 54 nö BauO 1996) ist nicht nur in Bezug auf den konsentierten Baubestand, sondern auch in Bezug auf zukünftige, bewilligungsfähige Bauten zu beurteilen.
VwGH 14.12.2004, 2004/05/0195