Abweisung
§ 103 nö BauO 1976
Einer „Rechtskraftbestätigung“ der Baubehörde kommt als öffentlicher Urkunde keine normative Wirkung zu.
Abweisung
§ 103 nö BauO 1976
Einer „Rechtskraftbestätigung“ der Baubehörde kommt als öffentlicher Urkunde keine normative Wirkung zu.