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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; ungeregelter Baulandbereich; Immissionsschutz; mittelbare Immissionen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/31bbl 2005, 75 Heft 2 v. 1.4.2005

§§ 6 Abs 2, 48, 54 nö BauO 1996; § 14 Abs 1 Z 4 nö ROG 1976

Die Nachbarrechte sind auch im ungeregelten Baulandbereich (§ 54 nö BauO 1996) auf den Umfang des § 6 Abs 2 nö BauO 1996 beschränkt.

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