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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Abstandsbestimmungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/30bbl 2005, 75 Heft 2 v. 1.4.2005

Aufhebung

§ 23 Abs 1 lit e und Abs 2 lit a krnt BauO 1996; § 3 krnt BauvorschriftenV

Auch Nachbarn, die mit dem zu verbauenden Grundstück keine unmittelbare gemeinsame Grenze haben (hier: auf Grund eines ca 3,5 breiten, dazwischen liegenden Baches), können als Nebenparteien die Verletzung von Abstandsbestimmungen geltend machen.

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