Aufhebung
§ 15 Abs 1 stmk BauG 1995; §§ 3, 54 Abs 1 stmk LAO 1963
Bei einem Eigentümerwechsel (bzw einem Wechsel in der Stellung des Bauwerbers) nach Erteilung der Baubewilligung kommt mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung kein Schuldnerwechsel hinsichtlich der bereits entstandenen Abgabenverbindlichkeit in Betracht.