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Subjektiv-öffentliche Rechte; Nachbarn; Brandschutz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/129bbl 2004, 196 Heft 5 v. 1.10.2004

Abweisung

§ 25 Abs 3 lit b tir BauO 2001

Das Mitspracherecht gem § 25 Abs 3 lit b tir BauO 2001 hinsichtlich des Brandschutzes räumt den Nachbarn nicht die Möglichkeit ein, sämtliche Aspekte des Brandschutzes zu relevieren. Nur in Bezug auf Gefährdungen, die von der geplanten baulichen Anlage oder ihrer Benützung ausgehen, kommen den Nachbarn subjektiv-öffentliche Rechte zu.

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