Abweisung
§§ 56, 114 tir ROG 1997; § 6 tir BauO 1998
Nach dem tir ROG 1994 erlassene Bebauungspläne sind nur soweit außer Kraft getreten, als das tir ROG 1997 keine entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die einschlägigen Verordnungsbestimmungen enthält.