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Übergangene Partei; Einwendungen; anzuwendende Rechtslage

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/103bbl 2003, 154 Heft 4 v. 1.8.2003

§ 56 Abs 2 vlbg BauG 1972

Einwendungen einer übergangenen Partei sind gem § 56 Abs 2 vlbg BauG 1972 nicht nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des abgeschlossenen erstinstanzlichen Verfahrens, sondern nach der geltenden Rechtslage unmittelbar vor Inkrafttreten des vlbg BauG 1972 (hier: LBO idF LGBl 49/1962 - WV) zu beurteilen.

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