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Dacheindeckung; baubewilligungspflichtige Änderungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/102bbl 2003, 154 Heft 4 v. 1.8.2003

§§ 2 Abs 1 lit o, 18 Abs 1 lit a vlbg BauG 2001

Eine flächenmäßig nicht unbedeutende Dacheindeckung (hier: ein Drittel der Gebäudefläche) stellt bei Verwendung eines anderen Materials (hier: statt schwarz-grauen Holzschindeln eine Dacheindeckung mit einem vorpatinierten Kupferblech) eine baubewilligungspflichtige Änderung dar, weil dadurch die äußere Erscheinung des Bauwerkes erheblich geändert wird.

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