Aufhebung
§§ 79 Abs 3 und 6, 82 Abs 1 und 3 wr BauO; §§ 1 Abs 2, 4 Abs 4 wr GaragenG
Die Errichtung eines (hier: bis zu 2,5 m) über das anschließende Gelände herausragenden Garagenuntergeschosses ist im Seitenabstand unzulässig.
Aufhebung
§§ 79 Abs 3 und 6, 82 Abs 1 und 3 wr BauO; §§ 1 Abs 2, 4 Abs 4 wr GaragenG
Die Errichtung eines (hier: bis zu 2,5 m) über das anschließende Gelände herausragenden Garagenuntergeschosses ist im Seitenabstand unzulässig.