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Beiträge zu Grunderwerbskosten für eine öffentliche Verkehrsfläche

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/72bbl 2003, 111 Heft 3 v. 1.6.2003

Abweisung

§ 18 oö BauO 1994; § 19 oö BauO 1976

Der in § 18 oö BauO 1994 geregelte „Beitrag zu den Kosten des Erwerbs von Grundflächen“ ­umfasst sämtliche der Gemeinde entstehenden Kosten.

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