§ 25 Abs 2 und 3 sbg BGG; § 34 lit a sbg ROG 1998
Bei einer im Bauplan angeordneten geschlossenen Bauweise kommt dem Nachbarn kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung von Nachbarabständen (iSd § 25 Abs 3 sbg BGG) zu.
§ 25 Abs 2 und 3 sbg BGG; § 34 lit a sbg ROG 1998
Bei einer im Bauplan angeordneten geschlossenen Bauweise kommt dem Nachbarn kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung von Nachbarabständen (iSd § 25 Abs 3 sbg BGG) zu.