Aufhebung
§ 15 stmk BauG 1995
§ 15 stmk BauG 1995 knüpft an die tatsächliche Erteilung einer Baubewilligung nach den Bestimmungen des stmk BauG an und nicht etwa an das Vorliegen eines Baues oder Gebäudes.
Aufhebung
§ 15 stmk BauG 1995
§ 15 stmk BauG 1995 knüpft an die tatsächliche Erteilung einer Baubewilligung nach den Bestimmungen des stmk BauG an und nicht etwa an das Vorliegen eines Baues oder Gebäudes.