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Begriff „bauliche Anlage“; Bauabgabe

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/42bbl 2003, 72 Heft 2 v. 1.4.2003

Abweisung

§ 4 Z 12, 28, 33 und § 15 stmk BauG 1995

Ein Zelt bestimmter Größe (hier: im Ausmaß von 20 m x 48 m) stellt eine bauliche Anlage iSd des § 4 Z 12 stmk BauG 1995 dar, dem raumbildender Charakter zukommen kann und das gegebenenfalls weiters als Gebäude iSd § 4 Z 28 stmk BauG 1995 zu qualifizieren ist.

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