Abweisung
§ 40 Abs 1 stmk BauG 1995
Besteht ein Gebäude in seiner zum Beurteilungszeitpunkt vorliegenden Gestalt seit Jahrzehnten und sind Unterlagen über die seinerzeitige Baubewilligung nicht mehr aufzufinden, spricht die Vermutung, dass ein Gebäude entsprechend den damaligen Bestimmungen bewilligt wurde, für den rechtmäßigen Bestand des Gebäudes, sofern hinsichtlich eines fehlenden Baukonsenses Beanstandungen nie stattgefunden haben.