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Liegenschaft; Kaufvertrag; behördliche Auflagen; Aufklärungspflicht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2003/59bbl 2003, 85 Heft 2 v. 1.4.2003

§ 1061 ABGB

Die Aufklärung bzw die Übergabe sämtlicher im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen vorhandener Dokumente (hier: Auflagen der Wasserrechtsbehörde, Bauarbeiten im Nahebereich der Kontamination der Liegenschaft, mindestens eine Woche vor Baubeginn nachweislich anzuzeigen) stellt eine, den Verkäufer treffende Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag dar.

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