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Öffentlich-rechtliche Reallasten; Bestand

RechtsprechungZivilrechtbbl 2003/60bbl 2003, 86 Heft 2 v. 1.4.2003

§ 530 ABGB; § 38 nö BauO 1996

Öffentlich-rechtliche Reallasten (hier: Aufschließungsabgabe nach § 38 nö BauO) sind solche, die auf einem öffentlich-rechtlichen Titel beruhen. Ihr Bestand hängt nicht von der Eintragung im Grundbuch ab.

OGH 28.11.2002, 3 Ob 168/02f

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