§ 1061 ABGB
Die Aufklärung bzw die Übergabe sämtlicher im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen vorhandener Dokumente (hier: Auflagen der Wasserrechtsbehörde, Bauarbeiten im Nahebereich der Kontamination der Liegenschaft, mindestens eine Woche vor Baubeginn nachweislich anzuzeigen) stellt eine, den Verkäufer treffende Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag dar.